Von Arne Meinhard, Vertriebsleiter bei Vivavolt · Stand 09.10.2026
Wo meldest du dein Gewerbe an?
Du meldest dein Gewerbe beim Gewerbeamt der Gemeinde an, in der du wohnst. Das ist in der Regel die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, viele Ämter bieten die Anmeldung auch online an.
Halte deinen Personalausweis bereit und gib als Tätigkeit die Handelsvertretung an. Melde das Gewerbe an, bevor du deinen ersten Auftrag abschließt.
Die Anmeldung kostet eine Gebühr, deren Höhe das Amt festlegt. Frag am besten vorher nach, welche Unterlagen und welche Gebühr deine Gemeinde verlangt.
Als Einzelunternehmer meldest du dich auf deinen eigenen Namen an. Ein eigenes Unternehmen mit Angestellten brauchst du dafür nicht.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit dich von der Umsatzsteuer. Seit 2025 gilt sie, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr unter 100.000 € bleibt.
Wenn du sie nutzt, weist du keine Umsatzsteuer aus. Sonst kommt zu deiner Rechnung die Umsatzsteuer hinzu, die du ans Finanzamt abführst, abzüglich der Vorsteuer.
Die Provisionen bei Vivavolt verstehen sich zzgl. USt. Ob die Kleinunternehmerregelung für dich sinnvoll ist, hängt von deiner Lage ab. Das ist keine Steuerberatung, ein Steuerberater rechnet es mit dir durch.
Die Grenze von 25.000 € bezieht sich auf den Umsatz, nicht auf den Gewinn, und Provisionen zählen zum Umsatz. Liegst du darüber, gilt die normale Umsatzbesteuerung.
Was will das Finanzamt von dir wissen?
Nach der Anmeldung schickt dir das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du über ELSTER ausfüllst. Dort gibst du deinen erwarteten Gewinn an und wählst, ob du Kleinunternehmer bist. Danach bekommst du deine Steuernummer.
Gewerbesteuer fällt bei Einzelunternehmern erst ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € im Jahr an. Einkommensteuer zahlst du auf deinen Gewinn.
Plane deshalb Rücklagen ein. Auch hier gilt: Das ist keine Steuerberatung, für deine Lage fragst du einen Steuerberater.
Hebe alle Belege auf, etwa Rechnungen, Auszahlungsübersichten und Quittungen für deine Ausgaben. So fällt dir die Steuererklärung leichter.
Wie läuft deine erste Abrechnung?
Die Provision wird am 20. des Folgemonats ausgezahlt. Bei Photovoltaik gibt es 50 % nach der Dachmontage und 50 % nach der AC-Montage, bei einer Wärmepumpe nach der fertigen Montage.
Für Rechnungen brauchst du dein Gewerbe und deine Steuernummer. Auf verkaufte Anlagen ist ein Vorschuss möglich, meist nach 4 bis 6 Wochen.
Melde dein Gewerbe deshalb rechtzeitig vor dem ersten Abschluss an, damit deine erste Abrechnung ohne Wartezeit läuft.
Hast du dein Gewerbe angemeldet, steht dem Starterseminar und deinen ersten Terminen nichts im Weg.
Kurz gefragt
Wo melde ich mein Gewerbe als Handelsvertreter an?
Beim Gewerbeamt der Gemeinde, in der du wohnst. Viele Ämter bieten die Anmeldung online an.
Muss ich Umsatzsteuer ausweisen?
Nicht, wenn du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt. Dafür darf dein Vorjahresumsatz seit 2025 bei höchstens 25.000 € liegen. Das ist keine Steuerberatung.
Wann melde ich das Gewerbe an?
Zu Beginn deiner Tätigkeit, bevor du deinen ersten Auftrag abschließt.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.